Patienteninformation
Änderung der Notdienstgebühren ab 22.11.2022:
Ab dem 22.11.2022 tritt eine Änderung der GOT (Gebührenordnung der Tierärzte) in Kraft. Diese wurde am 08.07.2022 vom Bundesrat beschlossen.
Nachdem deutschlandweit immer mehr Tierkliniken ihren Klinikstatus abgegeben haben und damit eine 24-Stunden Notversorgung der Tiere nicht mehr gewährleistet ist, versucht der Gesetzgeber über eine Novellierung der tierärztlichen Gebührenordnung und einer Erhöhung der Notdienst-Vergütung eine Versorgung der Tiere aufrechtzuerhalten.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Abrechnung von tierärztliche Leistungen verpflichtend geändert, sodaß außerhalb der regulären Arbeitszeiten höhere Kosten auf die Tierbesitzer zukommen werden.
Folgende Punkte wurden u.a. festgelegt:
- im Notdienst wird verpflichtend eine Notdienstgebühr von 50 € netto pro Tierhalter erhoben
- Leistungen im Notdienst müssen mindestens im 2-fachen GOT-Satz bis zum 4-fachen GOT-Satz abgerechnet werden.
Da es sich um ein rechtsverbindliches Gesetz handelt muss es von ALLEN Tierärzten umgesetzt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass auch wir uns an die gesetzlichen Vorschriften halten müssen. Nur so kann auch weiterhin unser 24-Stunden-Notdienst für Ihr Pferd aufrecht erhalten werden.
Dr. T. von Pückler und J. Nikolai